Klar und transparent

Kosten & Kostenübernahme

Was Lerntherapie kostet, welche Leistungen enthalten sind und wann eine Kostenübernahme durch das Jugendamt möglich sein kann.

Lerntherapie LRS oder Dyskalkulie

250 €pro Monat

Umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG

Preisstand: August 2026

Im monatlichen Honorar enthalten sind:

  • 1 Termin pro Wochejeweils 55 Minuten in unserer Praxis
  • Elterngesprächeein Gespräch pro Quartal
  • Berichtezum Beispiel für Jugendamt oder Schule
  • Materialienfür die Therapie und zum Üben zu Hause

Flexibel bleiben

Keine feste Vertragslaufzeit.

Kündbar mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende. Keine versteckten Zusatzkosten.

Warum Lerntherapie mehr als Nachhilfe kostet

Lerntherapie setzt dort an, wo Probleme im Lernprozess entstanden sind. Sie hat das Ziel die Lernstörung zu behandeln, das Selbstbild zu stärken und die Gesamtsituation zu verbessern. Eine ausführliche Analyse zu Beginn hilft uns, zu erkennen wo Probleme beginnen. Anschließend arbeiten wir mit eigenen Methoden und Materialien an den Themen – nicht einfach am aktuellen Schulstoff und nicht nur auf der fachlichen Ebene, sondern auch an den Aspekten des Selbstbildes, des Lernverhaltens und dem Umgang mit individuellen Begebenheiten wie z. B. ADHS.

Die Therapie findet in der Regel einzeln oder in einer Kleingruppe (2-3 Klienten) statt und wird auf die jeweiligen Klienten individuell zugeschnitten.

Die individuelle Vorbereitung und Begleitung, sowie der Fokus auf die therapeutische Arbeit unterscheidet Lerntherapie deutlich von regulärer Nachhilfe. Die fachlichen Inhalte sind Mittel zum Zweck, nicht das eigentliche Ziel.

Mehr über den Unterschied zwischen Lerntherapie und Nachhilfe

Kostenübernahme durch das Jugendamt

Folgender Text stellt keine Rechtsberatung dar, sondern soll eine Orientierung geben:

Eine Kostenübernahme über die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII kann grundsätzlich möglich sein. CaLega ist eine vom Jugendamt Kreis Offenbach anerkannte lerntherapeutische Praxis.

Die Zahl der Therapieplätze mit Kostenübernahme durch das Jugendamt ist bei uns begrenzt. Bitte sprecht uns deshalb vor einem Vertragsabschluss darauf an.

Eine Anerkennung unserer Einrichtung bedeutet nicht, dass ein Antrag automatisch bewilligt wird. Darüber entscheidet das zuständige Jugendamt individuell.

Wann § 35a SGB VIII infrage kommen kann

Voraussetzung ist unter anderem, dass die seelische Gesundheit eines Kindes oder Jugendlichen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate vom altersentsprechenden Zustand abweicht und dadurch die gesellschaftliche Teilhabe beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Versagensängste, Schulangst oder anhaltend negative Selbstzuschreibungen können bei der fachlichen Einschätzung eine Rolle spielen. Ob die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, wird jedoch nicht von CaLega beurteilt. Das Jugendamt verlangt unserer Erfahrung nach Berichte von behandelnden Fachärzten, der Schule und den Ihnen, um die Situation zu bewerten.

So läuft ein Antrag typischerweise ab

  1. Die Eltern stellen einen Antrag beim zuständigen Jugendamt.
  2. Das Jugendamt fordert die notwendigen fachlichen Stellungnahmen und Unterlagen an. Untersuchungen und Gespräche können Teil des Verfahrens sein.
  3. Auf Grundlage dieser Informationen entscheidet das Jugendamt über den Antrag.
  4. Bei einer Bewilligung wird festgelegt, welche Hilfe und wie viele Sitzungen übernommen werden. Über die Höhe der Kostenübernahme liegen uns keine Informationen vor. Weitere Informationen erhalten Sie beim Kreis Offenbach unter Eingliederungshilfe

Wir erklären gerne, welche Erfahrungen wir mit dem Ablauf haben. Auf die Bewilligung oder Ablehnung eines Antrags haben wir keinen Einfluss.

Nach der Genehmigung

Wenn ein Therapieplatz bei uns gefunden wurde, stellen wir unser Honorar monatlich in Rechnung. Diese Rechnung geht an die Vertragspartner, meistens die Eltern. Die Eltern bezahlen die Rechnung an uns und reichen die Rechnung beim Jugendamt ein. Das Jugendamt erstattet den Eltern dann den zugesagten Betrag (meist anhand statt gefundener Sitzungen ein Betrag X)

Wenn keine Kostenübernahme erfolgt

Die häufigste Form der Finanzierung ist die private Übernahme der Kosten durch die Familie. Weitere Kostenträger können wir derzeit nicht anbieten.

Da sich Preise, freie Plätze und behördliche Verfahren ändern können, klären wir die verbindlichen Details immer persönlich im kostenfreien Erstgespräch. Gleichzeitig sollten Sie beim Jugendamt direkt anfragen.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es, bis ein Antrag bewilligt ist?

Da wir die Anträge nicht bearbeiten, können wir keine verlässliche Auskunft geben. Unsere Erfahrungen gehen von ein paar Wochen bis zu 12 Monaten, wobei wir nicht beurteilen können, was zu der individuellen Dauer geführt hat.

Kann ein Platz reserviert werden, bis wir die Zusage haben?

Plätze können nicht reserviert werden. Wenn auf die Bewilligung eines Antrags gewartet wird, gibt es die Möglichkeit bis zur Bewilligung privat zu Bezahlen. Allerdings gilt der Bescheid des Jugendamts unserer Erfahrung nach nicht rückwirkend.

Und wenn der Bescheid dann abgelehnt wird?

Sollte die Lerntherapie privat begonnen worden sein, aber ein positiver Bescheid zur dauerhaften Finanzierung der Lerntherapie benötigt wird, gibt es bei uns die Möglichkeit mit 4 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Niemand ist an eine Vertragslaufzeit von mehreren Monaten gebunden.

Fragen zu Kosten oder freien Plätzen?

Im unverbindlichen Erstgespräch klären wir den aktuellen Preis, Vertragsfragen und ob eine Kostenübernahme für eure Situation grundsätzlich infrage kommen kann.

Kosten persönlich klären